1. Die These von Kant lautet: Eine Handlung ist durch die praktische Vernunft bedingt. Die das Handeln bestimmenden Faktoren sind keine Naturgesetze, sondern praktische Grundsätze. Diese werden unterteilt
    ?subjektive Grundsätze = Maximen (selbst gesetzte Handlungsregeln, die ein Wollen zum Handeln ausdrücken);
    ?Objektive Grundsätze = Imperative (sind praktische Notwendigkeiten, die verschiedene Grade der Verbindlichkeit der praktischen Vernunft ausdrücken, z.B. Regeln für eine Sportart).
  2. Bei den objektiven Grundsätzen werden hypothetische und kategorische Imperative unterschieden. Hypothetische Imperative sind Regeln, die vorschreiben, was der Handelnde tun soll, wenn er erreichen will, was er begehrt. Dabei geht es vor allem um die Bestimmung der optimalen Wahl der Mittel zur Erreichung eines Ziels, das keine moralische Relevanz haben muss: So fallen unter die hypothetisch technischen Imperative medizinische Fähigkeiten, unabhängig davon, ob sie zum Schaden oder Heil eines Patienten eingesetzt werden.
  3. Als hypothetische Imperative gelten auch Ratschläge der Klugheit. Nach Kant ist ein derartiger Imperativ das Streben des Vernunftwesens nach Glück: Glück ist der tatsächliche Zweck, den sich jedes endlich bedürftige Vernunftwesen setzt.
  4. Kategorische Imperative sind synthetische Urteile a priori. Der kategorische Imperativ gilt absolut (immer und überall). Der Kategorische Imperativ gebietet, Handlungen zu vollbringen, die nicht als Mittel zu einem anderen Zweck oder zur Befriedigung einer bestimmten Begierde gut sind, sondern gut an sich sind. An sich gut ist eine Handlung, wenn der Handelnde derjenigen Maxime folgt, durch die er zugleich wollen kann, dass sie allgemeines Gesetz werde.

Der kategorische Imperativ

Gut handelt, wer ausschließlich seinem Gewissen folgt, allein der Pflicht (deon) gehorcht. Wer Reiche beraubt. um Armen zu helfen, und dies aus Gewissensüberzeugung tut, ist gerechtfertigt; wer jedoch Armen hilft, um sein eigenes Ansehen zu erhöhen, handelt berechnend, aber nicht gut. Nicht, was eine Handlung bewirkt, soll beurteilt werden, sondern, wie der Wille beschaffen ist. Wenn der Wille, die Absicht gut ist, dann ist die Handlung moralisch gerechtfertigt. Der gute Wille oder die gute Absicht ist nicht einer Willkür überlassen: Das Ich will dann etwas, wenn es aus vernünftiger Überlegung zu einer Handlungsweise kommt. Kant macht den handelnden Menschen zum Gesetzgeber der Moral. Der Mensch hat grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Maximen: